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02.02.2012

Deutsche / Bayerische Weine europaweit geschützt

Brüssel hat sämtliche Qualitäts-, Prädikats- und Landweine Deutschlands in das europäische Register geschützter Ursprungsbezeichnungen bzw. geografischer Angaben aufgenommen

Damit dürfen nur Weine aus den jeweiligen Anbauregionen entsprechend bezeichnet werden – davon gibt es in Bayern drei: Franken, das Bodenseeufer sowie ein kleines Anbaugebiet bei Regensburg. Ein bayerischer Qualitäts- oder Prädikatswein ist damit künftig an der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Franken“ bzw. „Württemberg“, für den Bereich bayerischer Bodensee zu erkennen, ein Landwein an der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.). So muss etwa der „Landwein Main“ aus dem Einzugsbereich des Mains, der „Regensburger Landwein“ aus der Regensburger Region und der „Bayerische Bodensee Landwein“ vom Bodensee kommen. Die herkunftsgeschützten Weine müssen zudem bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung beispielsweise mindestens die Kriterien für den bisherigen Qualitätswein.

Neben den Weinen sind bereits 19 andere typisch bayerische Spezialitäten europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem „Schrobenhausener Spargel“, „Hopfen aus der Hallertau“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ und „Nürnberger Bratwürste“. Sie alle haben eine lange Tradition und einen engen Bezug zur Region.

Produktspezifikationen dienen dem internationalen Schutz der Herkünfte

Nach der europäischen Weinmarktordnung sind für Weine mit Herkunftsbezeichnung Beschreibungen der wichtigsten Herstellungsbedingungen anzulegen. In Bayern sind das Qualitätsweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und Landweine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.).

Diese sogenannten Produktspezifikationen begründen den internationalen Schutz für deutsche / bayerische Weinherkünfte.

Informationen zum Herkunftsschutz

Wenn der Verbraucher in der Vergangenheit seinen Feierabend mit "Bayerischem Bier" und "Nürnberger Rostbratwürsten" genießen wollte, konnte es passieren, dass das genannte Bier aus Holland und die "Echten Nürnberger Rostbratwürste" aus Norddeutschland stammten. Viele Verbraucher wurden damit in die Irre geführt und der gute Ruf bayerischer Lebensmittel ausgebeutet. Um Abhilfe für dieses Problem zu schaffen, entschieden sich in den letzten Jahren immer mehr bayerische Lebensmittelhersteller und Erzeuger von Agrarprodukten den guten Ruf Ihrer Produkte aktiv gegen Missbrauch zu schützen und die Einzigartigkeit ihrer traditionellen Erzeugnisse, welche auf deren Herkunft beruht, zu betonen. Hierzu nutzten sie vor allen Dingen die neue EU-Gesetzgebung, welche einen umfassenden Schutz für Herkunftsangaben bietet.


Schutz von Herkunftsangaben bei Lebensmitteln nach der Verordnung (EG) 510/2006
Seit 1992 können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten, wie z.B. Nürnberger Lebkuchen oder Bayerisches Bier, EU-weit nach der Verordnung (EG) 510/2006 gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden.
Für Bayerisches Bier beispielsweise das unter dieses Schutzsystem füllt, bedeutet dies: Nur die Brauer in Bayern, welche die festgelegten Bedingungen einhalten und kontrolliert werden, dürfen ihr Bier in Europa als "Bayerisches Bier" verkaufen. Allen anderen Herstellern außerhalb des Freistaates ist die Nutzung des Begriffes "Bayerisches Bier" strikt verboten. Auch wörtliche und bildliche Anlehnungen, wie "Bayrisch Bier, "nach Bayerischer Art" oder die Verwendung von weiß-blauen Rauten auf dem Label sind untersagt! Auswärtige Hersteller können somit nicht mehr vom weltweit hohen Ansehen dieses Erzeugnisses profitieren.
Insgesamt gibt es heute in Bayern 19 Produkte, die den EU-weiten Schutz nach der Verordnung (EG) 510/2006 erlangt haben. Die geschützten Produkte, welche auch alle in dieser Datenbank für regionaltypische Spezialitäten beschrieben sind, zeigt nachstehende Tabelle 1:


Tabelle 1: Nach VO (EG) 510/2006 geschützte bayerische Erzeugnisse

Allgäuer Bergkäse

Mainfranken Bier

Allgäuer Emmentaler

Münchner Bier

Bayerisches Bier

Nürnberger Rostbratwürste

Bayerischer Meerrettich

Nürnberger Lebkuchen

Bayerisches Rindfleisch

Oberpfälzer Karpfen

Bissinger Auerquelle

Reuther Bier

Hallertauer Hopfen

Schrobenhausener Spargel

Hofer Bier

Schwäbische Maultaschen

Hofer Rindfleischwurst

Siegsdorfer Petrusquelle

Kulmbacher Bier

 



In Zukunft werden zu den bisher ca. 100 Unternehmen, welche in Bayern den beschriebenen EU-weiten Herkunftsschutz nutzen, noch viele weitere dazu kommen. So befinden sich im Augenblick 19 weitere bayerische Erzeugnisse im Antragsverfahren (siehe Tabelle 2) und für eine Reihe weiterer Produkte ist der Schutz in Planung.


Tabelle 2: Bayerische Erzeugnisse im Antragsverfahren nach VO (EG) 510/2006

Abensberger Spargel

Franken-Karpfen

Aischgründer Karpfen

Fränkischer Grünkern

Allgäuer Sennalpkäse

Fränkischer Spargel

Altbayerischer Senf

Fränkisches Hiffenmark

Bamberger Hörnla

Münchner Senf

Bayerische Brezn

Münchner Weißwurstsenf

Bayerischer Honig

Bayerischer Obazda

Bayerischer Leberkäs

Bayerischer Süßer Senf

Schwäbische Spätzle

Bayerisches Blockmalz

Spalter Hopfen

 

Weißlacker

 

Zoigl



Anforderungen an das Produkt
Nach EU-Recht können die Herkunftsangaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder verarbeiteten Lebensmittel geschützt werden, welche eine lange Tradition aufweisen und einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben. Darüber hinaus sollte das Erzeugnis von den Verbrauchern als hochwertiges und einzigartiges Erzeugnis wahrgenommen werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Nürnberger Lebkuchen, der schon seit Jahrhunderten im Raum Nürnberg hergestellt wird. Hört der Verbraucher das Wort Lebkuchen, denken viele zudem sofort auch an diese Stadt.

Wird der Europa-Schutz beim Deutschen Patentamt in München beantragt, muss der Anmelder gleichzeitig die Grenzen der Region angeben, in welcher das Erzeugnis hergestellt werden muss, damit es eine Herkunftsbezeichnung tragen darf. So wurde im Antrag für das Bayerische Bier festgelegt, dass dieses nur im Freistaat Bayern gebraut werden darf. Ebenso darf der Nürnberger Lebkuchen heute nur noch in Nürnberg produziert werden.

Damit ein Unternehmen die geschützte Bezeichnung führen darf, muss es sich von einer unabhängigen Kontrollstelle überwachen lassen. Diese kontrolliert, ob der Hersteller des Erzeugnisses die Anforderungen der Spezifikation erfüllt. Damit die Kontrollstelle weiß, welche Unternehmen zu kontrollieren sind, müssen sich diese bei der antragstellenden Schutzgemeinschaft oder bei der Kontrollstelle direkt melden. Eine Auflistung aller Hersteller geschützter bayerischer Herkunftsangaben findet sich hier.

Logos der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.)

          g.U.                        g.g.A



Ist das Produkt mit Herkunftsbezeichnung im EU-Register eintragen, darf es zusätzlich die Bezeichnung geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geographische Angabe (g.g.A.) tragen. Zusätzlich kann dementsprechend eines der folgend dargestellten Logos für Werbezwecke genutzt werden.



Unterschied g.U. und g.g.A
Bei der g.U. werden die Güte bzw. Eigenschaften des Produktes im wesentlichen oder ausschließlich durch das geographische Gebiet bestimmt. Es wird daher vorausgesetzt, dass die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung in dem eingegrenzten Gebiet erfolgt. Eine g.U. kann daher nur für Produkte angemeldet werden, die in vollem Umfang, also einschließlich der Rohwaren in der angegebenen Region erzeugt werden.
Bei der g.g.A. wird gefordert, dass sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft durch das geographische Gebiet ergibt. Es muss daher auch entweder nur die Erzeugung oder die Verarbeitung oder die Herstellung in dem begrenzten Gebiet erfolgen.
Für welche Eintragung sich die Erzeuger entscheiden, hängt zunächst also davon ab, ob Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in dem begrenzten Gebiet überhaupt stattfinden kännen. Da im Allgäu Milch erzeugt und zu Käse verarbeitet wird, konnte Allgäuer Emmentaler als g.U. eingetragen werden. Da Orangeat, Zitronat, Mandeln und viele Gewürze der Nürnberger Lebkuchen nicht aus Nürnberg kommen, kam für die geographische Bezeichnung nur eine g.g.A. in Frage.


Weitere EU-Verordnungen zum Schutze geographischer Angaben
Neben der Verordnung (EG) 510/2006, welche ausschließlich für Agrarprodukte und Lebensmittel gilt, existieren in der EU Regelungen zum Herkunftsschutz für weitere Produktgruppen.

So können Herkunftsangaben bei Spirituosen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 geschützt werden. Bei aromatisierten weinhaltigen Getränken bzw. aromatisierten weinhaltigen Cocktails wird der Herkunftsschutz durch die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 geregelt. Für Weinbauerzeugnisse gilt die Verordnung (EG) Nr. 479/2008.

Insgesamt gibt es heute in Bayern 15 Produkte, die den EU-weiten Schutz gemäß der drei genannten Verordnungen erlangt haben. Die geschützten Produkte zeigen die nachstehenden Tabellen 3,4 und 5:

Tabelle 3: Nach der VO (EG) Nr. 110/2008 geschützte Spirituosen

Bayerischer Gebirgsenzian

Ettaler Klosterlikör

Bayerischer Kräuterlikör

Fränkischer Obstler

Benediktbeurer Klosterlikör

Fränkisches Kirschwasser

Blutwurz

Fränkisches Zwetschgenwasser

Bärwurz

Hüttentee

Chiemseer Klosterlikör

Münchner Kümmel



Tabelle 4: Nach VO (EWG) 1601/91 geschützte bayerische, aromatisierte, weinhaltige Getränke

Nürnberger Glühwein



Tabelle 5: Bisher nach VO (EWG) 1493/99 geschützte bayerische Weinerzeugnisse1

Silvaner Q.b.A.2 aus Franken

Frankenwein


(1 Die VO (EG) 479/2008 befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Eine abschließende Liste aller bayerischen geschützten Weine ist für das Jahr 2012 zu erwarten.)

(2Q.b.A. ist die Abkürzung für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete)


Nationaler Schutz von Herkunftsangaben - Das RAL-Herkunftsgewährzeichen

Neben der EU-Gesetzgebung besteht für Erzeuger von Agrarprodukten und Lebensmitteln alternativ die Möglichkeit das nationale RAL-Herkunftsgewährzeichen zum Schutze ihrer Erzeugnisse zu verwenden. Das Gewährzeichen wird vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichen e.V. (ehemals Reichsausschuss für Lieferbedingungen - RAL) vergeben.

Der Bereich der rechtmäßigen Benutzung von geographischen Herkunftsbezeichnungen wird von der RAL in doppelter Hinsicht festgelegt: In Bezug auf die geographischen Grenzen und in Bezug auf den Qualitätsstandard. Dies geschieht im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des RAL, in das die von der jeweiligen Materie berührte Fach- und Verkehrskreise eingeschaltet werden. Diese Festlegung wird jeweils als RAL-Registrierung verabschiedet und beinhaltet eine Abgrenzung des geographischen Herkunftsbereichs, die Qualitätsanforderungen sowie die Kennzeichnungsregelungen. Sie regelt, wer welche Erzeugnisse nach welchen Qualitätskriterien wo herstellt und, mit diesen Bezeichnungen versehen, anbieten darf.

In Bayern gibt es zur Zeit acht Erzeugnisse, die als RAL-Herkunftsgewährzeichen eingetragen sind (siehe Tabelle 6).

Tabelle 6: Bayerische RAL-Herkunftsgewährzeichen

Bayerische Pfifferlinge

Coburger Kernschinken

Bayerische Steinpilze

Kulmbacher Bier

Bayerischer Enzian

Münchner Bier

Bayerischer Heidelbeerwein

Nürnberger Lebkuchen

Arche des Geschmacks

Die Arche des Geschmacks ist ein internationales Projekt von Slow Food. Ziel dieses Projektes ist es, lokale und regionale Lebensmittel, Nutztier- und Nutzpflanzenarten sowie Gerichte, die mangels Angebot auszusterben drohen, vor dem Vergessen zu retten.

Passagiere der Arche des Geschmacks müssen eine strenge Aufnahmeprüfung bestehen. Sie besteht aus einer sorgfältigen Dokumentation, die von zwei unabhängigen Gutachtern bestätigt sein muss. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die geschmackliche Qualität erstklassig ist, das Produkt eine lange Historie hat, es für die Region einen identitätsstiftenden Charakter und nachhaltiges Potential aufweist. Außerdem muss es tatsächlich existenziell gefährdet sein.

Aus Bayern stammen die sieben folgenden Spezialitäten, die einen Platz in der Arche des guten Geschmacks gefunden haben:



Schutzgemeinschaften

Fleischerzeugnisse

  • Nürnberger Bratwürste oder Nürnberger Rostbratwürste (g.g.A.)
    <small class="klein"> Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V.Sulzbacher Str. 9, 90489 Nürnberg http://www.nuernberger-bratwuerste.de </small>

Käse

  • Allgäuer Emmentaler (g.U.)
    <small class="klein">Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e.V., Ignaz-Kiechle-Str. 22, 87437 Kempten</small>
  • Allgäuer Bergkäse (g.U.)
    <small class="klein">Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e.V., Ignaz-Kiechle-Str. 22, 87437 Kempten http://www.allgaeuer-milchwirtschaft.de/</small>

Fisch, Muscheln, Schalentiere und Erzeugnisse daraus

Bier

  • Bayerisches Bier (g.g.A.)
    <small class="klein"> Bayerischer Brauerbund e.V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München
    http://www.bayerisches-bier.de </small>
  • Hofer Bier (g.g.A.)
    <small class="klein">Verband der Hofer Brauereien Zeltbräu, Postfach 1147, 95010 Hof/Saale</small>
  • Kulmbacher Bier (g.g.A.)
    <small class="klein">Verband Kulmbacher Brauereien e.V., c/o Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach</small>
  • Mainfranken Bier (g.g.A.)
    <small class="klein">Gemeinschaft Mainfranken Bier e.V., c/o Thomas Hinkel, Ohmstr. 4, 97076 Würzburg,
    http://www.mainfranken-bier.de </small>
  • Münchener Bier (g.g.A.)
    <small class="klein">Verein Münchener Brauereien e.V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München</small>
  • Rieser Weizenbier (g.g.A.)
    <small class="klein">Rieser Weizenbier GmbH, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen </small>
  • Reuther Bier (g.g.A.)
    <small class="klein">Schloßbrauerei Reuth GmbH, Hauptstr. 22, 92717 Reuth</small>

Natürliche Mineralwässer und Quellwässer

  • Bissinger Auerquelle (g.U.)
    <small class="klein">Fürstlich Bissinger Auerquelle W. Hörhammer GmbH & Co. KG, Auerweg 1, 86657 Bissingen</small>
  • Höllensprudel (g.U.)
    <small class="klein">Kohlensäurewerk Hölle, Dr.-Fritz-Wiede GmbH & Co. , Dr.-Fritz-Wiede-Str. 36, 95119 Naila-Hölle</small>
  • Siegsdorfer Petrusquelle (g.U.)
    <small class="klein">Siegsdorfer Petrusquelle GmbH, Höpflingerweg 8, 83313 Siegsdorf</small>

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

  • Nürnberger Lebkuchen (g.g.A.)
    <small class="klein"> Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn
    http://www.lebkuchen.nuernberg.de </small>

Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet

  • Bayerischer Meerrettich (g.g.A.)
    <small class="klein"> Schutzgemeinschaft Bayerischer Meerrettich, Industriestrasse 24, 91083 Baiersdorf
    http://www.bayerischer-meerrettich.de </small>

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